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Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen (AGB) 

1. Geltungsbereich

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der SCUBA VIVA GmbH, die über die Shop-Filialen Zürich & Winterthur sowie über den OnlineShop https://scubaviva.ch/shop/ abgeschlossen werden.

Bei Produkten, welche in unseren Shop-Filialen Zürich & Winterthur, resp. im OnlineShop mit “Occasionen” gekennzeichnet sind, gelten nebst den AGB’s zusätzliche bzw. teilweise abweichende Bedingungen, welche der Kundschaft in unserer Bestellbestätigung mitgeteilt werden.

SCUBA VIVA GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

Das Angebot gilt, solange das Produkt in unseren Shop-Filialen Zürich & Winterthur, resp. über die Suchmaschine im OnlineShop verfügbar ist und/oder der Vorrat reicht.

 

 

2. Informationen

Allgemein

2.1   Produkt und Preis

Abbildungen von Produkten im OnlineShop, Werbung, Prospekten usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.

Alle in unseren Shop-Filialen Zürich & Winterthur, resp. im OnlineShop publizierten Verkaufspreise berechnen sich in Schweizer Franken. Sie stellen Endpreise dar, resp. verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.). Die SCUBA VIVA GmbH behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern (z.B. Anpassungen an veränderte Kosten bei Produktion, Material, Lieferketten, etc.). Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis in unseren Shop-Filialen Zürich & Winterthur, resp. im OnlineShop zum Zeitpunkt der Bestellung.

2.2   Verfügbarkeit und Lieferzeit

Die SCUBA VIVA GmbH legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten sowohl in den Shop-Filialen Zürich & Winterthur wie auch im OnlineShop klar zu kommunizieren und aktuell zu halten. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

 

Reisen

 

2.3   Preise / Preisänderungen

Alle in unseren Shop-Filialen Zürich & Winterthur, resp. im OnlineShop publizierten Arrangementspreise berechnen sich in Schweizer Franken und verstehen sich pro Person. Sie stellen Endpreise dar, resp. verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.). Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis in unseren Shop-Filialen Zürich & Winterthur, resp. im OnlineShop zum Zeitpunkt der Buchung.

Bei Reisen mit Pauschalarrangements werden die Preise auf das Abflugdatum bezogen kalkuliert. Sofern die Aufenthaltsdauer des Reisenden über die Gültigkeit des Kataloges hinausgeht, gelten die ausgeschriebenen Preise für max. 1 Woche. Danach gelangen die Preise der folgenden Saison zur Anwendung.

Bei nachträglicher Preiserhöhung durch Leistungsträger (Transportmittel oder Hotels: z. B. Treibstoffzuschläge), bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z. B. Flughafentaxen), bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuererhöhung oder plausibel erklärbaren Druckfehlern, kann die SCUBA VIVA GmbH die Preise erhöhen. Preiserhöhungen werden aufgrund der tatsächlich entstehenden Mehrkosten berechnet. Beträgt die Preiserhöhung des Gesamtarrangements mehr als 10 Prozent, ist die Kundschaft berechtigt, innert 5 Tagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

2.4   Nebenkosten

Nebenkosten wie Lande-, Flughafen-, Ein- und Ausschiffungs-, Visa-Gebühren, Kurtaxen, Transferkosten usw. sind im Preis nur inbegriffen, wenn diese ausdrücklich im Programm aufgeführt sind. Andernfalls sind sie an Ort und Stelle von den Reisenden zu bezahlen. Auslagen für Nebenleistungen, wie Besorgung von Visa etc. Telefon-, Telex-, Telefax- und Telegramm-Gebühren, gehen zu Lasten des Reisenden.

2.5   Bearbeitung und Reservierung

Die SCUBA VIVA GmbH macht darauf aufmerksam, dass gemäss den Richtlinien des Schweizer Reisebüroverbandes neben den in der Preisliste erwähnten Beträgen, zusätzlich Kostenanteile für Reservierung und Bearbeitung verrechnet werden können. Zudem erhebt die SCUBA VIVA GmbH bei kommissionslosen IATA-Tickets, welche nicht in einem Pauschalarrangement eingerechnet sind (Zusatz-Flug oder Nur-Flug) folgende Bearbeitungsspesen: CHF 80.– bei Europa-Flügen und CHF 140.– bei Interkontinental-Flügen.

2.6   «Nur Landarrangement»-Gebühr

Sofern bei SCUBA VIVA GmbH nur die Landleistung gebucht wird (ohne Flug ab/bis Schweiz), erheben wir eine Gebühr von mindestens CHF 120.– pro Auftrag.

 

 

3. Vertragsabschluss

 

Allgemein

Die Produkte, Dienstleistungen und Preise der SCUBA VIVA GmbH gelten sowohl in den Shop-Filialen Zürich & Winterthur wie auch im OnlineShop als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

3.1   Zustandekommen des Kaufvertrages

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen der SCUBA VIVA GmbH zustande, sobald die Kundschaft im OnlineShop, resp. in einer der Filialen, mündlich, telefonisch oder schriftlich ihre Bestellung/Anmeldung aufgibt. Mit dem Abschluss des Kaufvertrages akzeptiert die Kundschaft die Datenschutzbestimmungen & AGB’s der SCUBA VIVA GmbH.

3.2   Bestellbestätigung

Der Eingang einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer Bestellbestätigung an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert, resp. die Dienstleistung erbracht werden kann. Die Bestätigung zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung/Miete/Anmeldung/Buchung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit der SCUBA VIVA GmbH unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

 

Miete

3.3   Zustandekommen des Mietvertrages

Der Mietvertrag/Kaufvertrag kommt für Mietausrüstung der SCUBA VIVA GmbH zustande, sobald die Kundschaft im OnlineShop, resp. in einer der Filialen, mündlich, telefonisch oder schriftlich ihre Bestellung aufgibt. Mit dem Abschluss des Mietvertrages/Kaufvertrages akzeptiert die Kundschaft die Datenschutzbestimmungen, AGB’s und Mietbestimmungen (Ziff. 3.5.) von SCUBA VIVA GmbH.

3.4   Mietbestätigung

Der Eingang einer Online-Reservation/Bestellung wird der Kundschaft mittels einer Reservations-/Bestellbestätigung an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der Reservations-/Bestellbestätigung enthält keine Zusage, dass der Mietartikel zum gewünschten Zeitraum auch tatsächlich zur Verfügung steht. Die Bestätigung zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Reservation/Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit der SCUBA VIVA GmbH unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

3.5   Miet-Bestimmungen

Mit der mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Reservation/Bestellung von Miet-Ausrüstung akzeptiert die der Kundschaft die folgenden Miet-Bestimmungen:

  • Die Miete wird pro Tag verrechnet und muss im Voraus bezahlt werden. Ein Miettag dauert +/- 24h.
  • Die Wochenendmiete (2 Tage) dauert von Freitag, 17:00 Uhr bis Dienstag, 17:30 Uhr.
  • Die Rückgabe muss bis spätestens 17:30 Uhr des vereinbarten Rückgabetages erfolgen!
  • Verspätete Rückgabe der Ausrüstung wird gemäss Preisliste nachverrechnet!
  • Der Mieter verpflichtet sich, genau jene Mietartikel resp. Nummern zu retournieren, welche er auch bezogen hat (gilt auch bei Kursen).
  • Die Ausrüstung muss in sauberem und trockenem Zustand zurückgebracht werden.
  • Defekte müssen in jedem Fall sofort gemeldet werden! Ansonsten verfallen allfällige Ansprüche für Rückerstattung des Mietpreises.
  • Für Tauchartikel, die in nassem oder schmutzigem Zustand zurückgebracht werden, wird ein Mehraufwand von CHF 30.– verrechnet.
  • Defekte, die nicht durch normale Abnützung entstehen, werden dem Mieter entsprechend in Rechnung gestellt.
  • Bei Verlust oder Diebstahl der gemieteten Artikel haftet der Mieter für den Neupreis des Materials vollumfänglich.
  • Die Benutzung der gemieteten Artikel geschieht in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. Die SCUBA VIVA GmbH und die Hersteller übernehmen keine Haftung für Schäden des Benutzers sowie an Drittpersonen oder Gegenständen.
  • Eine Diebstahlversicherung ist Sache des Mieters.
  • Es wird ein Kostenaufwand von CHF 50.– verrechnet für den Fall, dass Reservationen von Mietartikeln nicht abgeholt werden. Reservationen müssen spätestens 7 Tage vor Mietbeginn annulliert werden.
  • Der Mieter bestätigt, einen anerkannten Tauchgrundkurs absolviert zu haben und über ein gültiges Tauchbrevet zu verfügen.

 

Reisen

3.6   Zustandekommen des Buchungsvertrages

Der Buchungsvertrag/Kaufvertrag kommt für Reise-Dienstleistungen der SCUBA VIVA GmbH zustande, sobald die Kundschaft im OnlineShop, resp. in einer der Filialen, mündlich, telefonisch oder schriftlich ihre Anmeldung/Buchung aufgibt. Mit dem Abschluss des Buchungsvertrages/Kaufvertrages akzeptiert die Kundschaft die Datenschutzbestimmungen & AGB’s der SCUBA VIVA GmbH. Die buchende Kundschaft haftet solidarisch (insbesondere für die Bezahlung der offenen Rechnungen) für die weiteren von ihr angemeldeten Teilnehmer.

3.7   Buchungsbestätigung

Der Eingang einer Online-Buchung/Anmeldung wird der Kundschaft mittels einer Buchungs-/Anmeldebestätigung an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der Buchungs-/Anmeldebestätigung enthält keine Zusage, dass der gebuchte Platz auf der gewünschten Reise auch tatsächlich noch verfügbar ist. Die Bestätigung zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Buchung/Anmeldung beim OnlineShop eingetroffen und somit der Vertrag mit der SCUBA VIVA GmbH unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

3.8   Vermittler

Handelt die SCUBA VIVA GmbH lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere bei Buchungen von Pauschalarrangements und Einzelleistungen anderer Veranstalter über die SCUBA VIVA GmbH), schliesst die Kundschaft den Vertrag mit diesen Unternehmen ab und es gelten deren Vertragsbestimmungen. Die SCUBA VIVA GmbH ist in solchen Fällen für die Kundschaft somit keine Vertragspartei.

3.9   Leistungsbeginn/-dauer

Die Reise beginnt und endet mit den im Programm angegebenen Leistungen und Terminen und gilt in der Regel erst ab dem Flughafen Zürich. Es gelten die entsprechenden Angaben in der Bestätigung. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in der Verantwortung der Kundschaft. Änderungen durch die Kundschaft während der Reise sind ohne die Zustimmung von die SCUBA VIVA GmbH unzulässig und beenden automatisch das bestehende Vertragsverhältnis. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt vorenthalten. Die entsprechenden Flug- und Abfahrtszeiten werden mit den Reiseunterlagen, spätestens aber 10 Tage vor dem Abreisetermin, schriftlich bekannt gegeben und müssen vom Reiseteilnehmer zwingend kontrolliert werden. Flugscheine, Fahrausweise usw. gelten nur für die darin angegebenen Reisetage und Reisezeiten und müssen bis zum Schluss der Reise aufbewahrt werden.

 

 

4. Lieferung

Allgemein

4.1   Versand und Click & Collect 

Bei der Bestellung von Produkten und Dienstleistungen der SCUBA VIVA GmbH stehen der Kundschaft sowohl in den Shop-Filialen Zürich & Winterthur wie auch im OnlineShop (beim Checkout unter „Versand“) folgende Liefer- und Abholoptionen zur Verfügung:

Dienstag – Samstag: Bei OnlineShop-Bestellungen bis 12.00 Uhr erfolgt der Warenversand noch gleichentags.
Sonntag – Montag: Bei OnlineShop-Bestellungen an diesen beiden Tagen erfolgt der Warenversand erst ab Dienstag.

Falls die Kundschaft die in eine Filiale (Filialabholung) bestellte Ware nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit der Abholbereitschaft in der Filiale abholt, kann die SCUBA VIVA GmbH den Vertrag auflösen (stornieren).

4.2   Liefertermin

Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

4.3   Lieferverzögerung

Kommen die SCUBA VIVA GmbH bzw. deren Zulieferer oder der beauftragte Spediteur in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet die SCUBA VIVA GmbH der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber der SCUBA VIVA GmbH oder dem Zulieferer, resp. dem Spediteur bestehen nicht.

Hält die Kundschaft an der Bestellung fest, bemüht sich die SCUBA VIVA GmbH nach Möglichkeit, die Ware schnellstmöglich nachzuliefern. Bei Bedarf bietet die SCUBA VIVA GmbH der Kundschaft eine kostenlose Alternativlösung zur Überbrückung an. Ein diesbezüglicher Anspruch besteht hingegen nicht. Nachlieferungen von Teilsendungen sind portofrei.

 

5. Garantie

Allgemein

5.1   Garantiefristen

Auf allen bei der SCUBA VIVA GmbH gekauften Artikel gelten die üblichen Hersteller Garantiefristen von 2 Jahren, ausser es wurde etwas anderes vereinbart. Bei den Ausnahmen gelten die Garantiefristen der jeweiligen Hersteller. Diese betreffen insbesondere:

  • Batterie- und Akkubetriebene Geräte – 2 Jahre Garantie, 90 Tage auf Batterie oder Akkus
  • Trockenanzüge – 2 Jahre Garantie, 1 Jahr auf Verbrauchsmaterialien (Manschetten, Reissverschluss)
  • Intern und extern ausgeführte Revisionen – 2 Monate Garantie

Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter.

5.2   Garantieansprüche

Grundsätzlich gilt bei allen Produkten/Leistungen:

  • Garantieansprüche können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Artikel im Originalzustand ist, d.h. weder geöffnet, beschädigt, repariert noch sonst wie abgeändert wurde.
  • Von dieser Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch Unfälle, unsachgemässe Verwendung, normale Abnutzung, Schädigung durch Feuer, scharfe Kanten (wie z.B. Felsen, usw.) sowie das Verbleichen von Farben aufgrund ausgedehnter UV-Strahlung.
  • Zur Abklärung eines Garantieanspruchs benötigen wir zwingend das Original oder eine Kopie der entsprechenden Rechnung.
  • In jedem Fall entscheidet der Hersteller über Garantieansprüche.

5.3   Garantieleistungen

Die SCUBA VIVA GmbH bzw. der Hersteller kann die Garantie wahlweise durch

  • kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamten Produkten weiter);
  • teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im 2. Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches);
  • Ersatz durch ein neues Produkt (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz)
  • Gutschrift zum Tagespreis (maximal den Verkaufspreis zum Zeitpunkt der Bestellung); oder
  • Minderung

erbringen.

Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.

5.4   Keine Garantieleistungen für Occasionen

Es gelten andere Bestimmungen für die im Onlineshop als “Occasionen” gekennzeichnet sind. Sie können optische Mängel haben oder wieder instand gesetzte Produkte sein. Diese Produkte sind von der Garantie ausgeschlossen.

 

 

6. Haftung und Haftungsausschluss

 

Allgemein

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haften SCUBA VIVA GmbH in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit, indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden, Schäden aus Lieferverzug sowie jegliche Handlungen und Unterlassungen der Mitarbeiter der SCUBA VIVA GmbH, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Im Übrigen lehnt die SCUBA VIVA GmbH die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
  • unterlassene Wartung und/oder Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch SCUBA VIVA GmbH zu vertreten sind;
  • vertragswidrige oder widerrechtliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen;
  • Nichtbefolgung von Anweisungen und Vorgaben der Shop- und Tauchschulmitarbeiter

 

Reisen

6.1   Einzelleistung/Baukastenreisen

Die SCUBA VIVA GmbH ist Vermittler zwischen der Kundschaft und den im entsprechenden Katalog erwähnten Transport-, Hotel-, Autovermietungs- und sonstigen Dienstleistungsunternehmen. Daher können wir für die richtige Erfüllung dieser Leistungen nicht einstehen. Die SCUBA VIVA GmbH steht jedoch für die sorgfältige Auswahl der Unternehmen ein. Für die Richtigkeit der publizierten Streckenpläne übernimmt die SCUBA VIVA GmbH keine Gewähr.

6.2   Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen lehnt die SCUBA VIVA GmbH jegliche Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung, der durch von ihr beauftragten Unternehmen (Hotels, Transportunternehmen usw.) schuldhaft verursacht worden ist, vollumfänglich ab.

6.3   Ausschluss und Begrenzung

Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise vorliegt, bleiben Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis der Kundschaft, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist), oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte. Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen und nationalen Gesetzen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages. In allen anderen Fällen der Benützung von Transportunternehmen (Flugzeug, Bahn, Schiff usw.), ist unsere Haftung pro Personenschaden auf CHF 500’000.– begrenzt.

6.4   Verspätungen und Annullationen

Bei Verspätung von Transportunternehmen, gleichgültig aus welchem Grund, übernimmt die SCUBA VIVA GmbH keine Haftung für Schäden, wie bspw. Lohnausfall, zusätzliche Hotelübernachtungen, Mahlzeiten usw. Ebenso sind bei Annullationen von Flügen durch die Fluggesellschaft die Folgekosten von der Kundschaft zu übernehmen.

6.5   Informationen zu Flugreisen

Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens und / oder soweit dieses (noch) nicht anwendbar ist, gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des Warschauer Abkommens. Welches Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben, finden sich hier im Internet.

6.6   Sportmöglichkeiten

In vielen von der SCUBA VIVA GmbH vermittelten Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen ist in der Regel begrenzt und bezüglich Qualität sind Abstriche zu akzeptieren. Die Einrichtungen befinden sich nicht in allen Fällen in unmittelbarer Nähe des Hotels. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen benützt, welche Dritten gehören. Diese sind in Zusammenarbeit oder im Auftrag unserer Hotels für die Bereitstellung verschiedener Sportmöglichkeiten besorgt. Auf solche Drittpersonen haben wir verständlicherweise wenig oder überhaupt keinen Einfluss. Die SCUBA VIVA GmbH kann deshalb auch nicht garantieren, dass der/die Reisende die in den entsprechenden Katalogen beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausüben kann.

6.7   Lokal gebuchte Veranstaltungen und Ausflüge

An den meisten Ferienorten ist es möglich, lokale Veranstaltungen, Ausflüge und Besichtigungen etc. zu buchen. Die SCUBA VIVA GmbH tritt hier gegebenen falls als Vermittler von lokalen Veranstaltern auf. Es gelten dabei ausschliesslich deren Bestimmungen. Die SCUBA VIVA GmbH lehnt daher jegliche Haftung für Ausflüge, Veranstaltungen und Besichtigungen etc. vollumfänglich ab.

 

 

7. Zahlung

 

Allgemein

7.1   Zahlungsvarianten

In den Shop-Filialen Zürich & Winterthur der SCUBA VIVA GmbH stehen der Kundschaft folgende Zahlungsmittel zur Verfügung:
Bar | Visa | MasterCard | AmericanExpress | Postfinance | PayPal | TWINT | Geschenkgutschein

Im OnlineShop der SCUBA VIVA GmbH stehen der Kundschaft folgende Zahlungsmittel zur Verfügung:
Visa | MasterCard | AmericanExpress | Postfinance | PayPal | TWINT | Geschenkgutschein

Für alle Gutscheine der SCUBA VIVA GmbH gilt:

  • Sie behalten ihre Gültigkeit, auch wenn das Datum abgelaufen ist.
  • Sie sind einlösbar für alle Produkte und Dienstleistungen.
  • Sie können weder teilweise noch vollumfänglich zurückerstattet werden.

7.2   Zahlungsbedingungen

Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.

In Ausnahmefällen und nach freiem Ermessen händigt die SCUBA VIVA GmbH der Kundschaft Waren/Dienstleistungen gegen Rechnung aus. Rechnungen sind innert 10 Tagen zu bezahlen, ausser es wurde auf der Rechnung etwas anderes vereinbart. Bezahlt die Kundschaft die Rechnungen nicht fristgerecht, wird mittels 1. Mahnung (kostenfrei), 2. Mahnung (CHF 5.– Mahnspesen) und 3. Mahnung (CHF 20.– Mahnspesen) an die Zahlung erinnert.

7.3   Eigentumsvorbehalt

Von der Kundschaft bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von SCUBA VIVA GmbH.

 

Reisen

 

7.4   Zahlungsbedingungen bei Reisebuchungen

Bei Reisen der SCUBA VIVA GmbH hat die Kundschaft umgehend nach der Buchung/Anmeldung eine Anzahlung von CHF 600.– zu leisten. Die Restzahlung hat bis 45 Tage vor Reiseantritt und bei späterer Anmeldung sofort zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, so ist die SCUBA VIVA GmbH berechtigt, der Kundschaft die Reiseleistungen zu verweigern und ihr sämtliche entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Bei Buchungen mit Linienflugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag per Ausstellungsdatum dieser Tickets fällig.

 

 

8. Stornierung / Änderung / Umbuchung / Verschiebung / Abbruch

Allgemein

 

8.1  Stornierungs- und Rücksenderecht

Mit Bestellung und Akzeptanz der AGB’s verpflichtet sich die Kundschaft zur Abnahme der Produkte. Nachträgliche Stornierungen oder Änderungen von Bestellungen (für Warenumtausch vgl. AGB / Ziff. 9.) der Kundschaft sind grundsätzlich möglich, können aber von der SCUBA VIVA GmbH nach freiem Ermessen verweigert werden (vgl. dazu AGB / Ziff. 9.4).

8.2  Umtriebsentschädigung

In jedem Fall (Warenumtausch ausgenommen) wird eine Umtriebsentschädigung von 10% des stornierten Bestellwertes, mindestens aber CHF 35.– für bereits geleistete Arbeiten (Bestellungen beim Lieferanten oder sonstige Aufwände, insbesondere angefallene Kreditkarten-, PostCard- und PayPal-Kommissionen) von der geleisteten Zahlung in Abzug gebracht bzw. verrechnet. Für Tauchkurse, Events und Tauchreisen gelten andere Bedingungen gemäss Ziff. 8.4 – 8.22.

8.3  Rücksendeablauf

Bei Rücksendungen Zwecks Rückgabe/Stornierung von OnlineShop-Artikeln muss die Kundschaft zwingend

  • das Formular “Rücksendeschein” ausfüllen und dem Paket beifügen und
  • in jedem Fall folgende Anschrift verwenden: SCUBA VIVA GmbH, Wartstr. 295, 8408 Winterthur.

Tauchkurse

 

8.4   Recht auf Stornierung / Änderung / Umbuchung / Verschiebung / Abbruch 

Mit Buchung und Akzeptanz der AGB’s verpflichtet sich die Kundschaft zur Annahme der Dienstleistung. Nachträgliche Stornierungen / Änderungen / Umbuchungen / Verschiebungen / Abbrüche von Kursen durch die Kundschaft sind grundsätzlich möglich.

8.5  Umtriebsentschädigung

Bei Stornierungen / Umbuchungen / Verschiebungen / Abbrüche von Kursen oder sonstigen Änderungen (Namensänderungen, Umbuchung der Unterkunft etc.) ist in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– pro Person geschuldet. Stornierungen / Änderungen / Umbuchungen / Verschiebungen / Abbrüche müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.

8.6   Für Annullationen von weniger als 15 Tage vor Kursbeginn

100% (volle Kursgebühr)

8.7   Für Umbuchungen, Verschiebungen oder Änderungen von weniger als 8 Tage vor Kursbeginn

100% (volle Kursgebühr)

8.8   Abbruch des Kurses

Das komplette Kursgeld kann nicht zurückerstattet werden, resp. verfällt.

8.9   Nicht gemeldete Absenz für den kompletten Kurs

Das komplette Kursgeld kann nicht zurückerstattet werden, resp. verfällt.

8.10   Nicht gemeldete Absenz für einzelne Lektionen

Bei Standardkursen gemäss unserem Programm werden CHF 50.– für vergeblich aufgebotenen Staff und/oder gerichtete Tauchausrüstung in Rechnung gestellt. Zusätzlich sind auch die Kosten für Nachhollektionen geschuldet.

8.11   Angemeldete Absenz für einzelne Lektionen

Bei einer angekündigten Absenz 3 Tage vor Lektionsbeginn sind die Kosten für Nachhollektionen geschuldet.

Events

 

8.12   Recht auf Stornierung / Änderung / Umbuchung / Verschiebung / Abbruch 

Mit Buchung und Akzeptanz der AGB’s verpflichtet sich die Kundschaft zur Annahme der Dienstleistung. Nachträgliche Stornierungen / Änderungen / Umbuchungen / Verschiebungen / Abbrüche von Events durch die Kundschaft sind grundsätzlich möglich.

8.13  Umtriebsentschädigung

Bei Stornierungen / Umbuchungen / Verschiebungen / Abbrüche von Events oder sonstigen Änderungen (Namensänderungen, Umbuchung der Unterkunft etc.) ist in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– pro Person geschuldet. Stornierungen / Änderungen / Umbuchungen / Verschiebungen / Abbrüche müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.

8.14   Für Annullationen von weniger als 15 Tage vor Eventbeginn

100% (volle Eventgebühr)

8.15  Abbruch der Aktivität

Falls eine Aktivität/Event aus irgendeinem Grund vorzeitig abgebrochen wird, entfällt die Rückerstattung der Kosten für unbenutzte Leistungen. Die SCUBA VIVA GmbH empfiehlt daher den Abschluss der Elvia Kombinationsversicherung, die für die entstehenden Kosten aufkommt, wenn die Reise aus einem dringenden Grund (z. B. eigene Erkrankung oder Unfall) vorzeitig abgebrochen werden muss.

Reisen

 

8.16 Bis 31 Tage vor Reiseantritt

Bei Annullationen, Umbuchungen oder sonstigen Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) bis 31 Tage vor Reiseantritt, ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.– pro Person geschuldet, maximal jedoch CHF 250.– pro Auftrag, ausgenommen spezielle Annullationsbedingungen, welche in der Bestätigung erwähnt sind. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch die obligatorische Annullationskosten-Versicherung nicht gedeckt. Annullationen und Umbuchungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.

8.17  Weniger als 31 Tage vor Reiseantritt

Für Annullationen oder Umbuchungen weniger als 31 Tage vor Reiseantritt fallen für die Kundschaft folgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises an:

  • 30 bis 00 Tage vor Abreise 100%
  • + Bearbeitungsgebühr gemäss Punkt 8.11.

8.18  Tauchkreuzfahrten

Bei Annullation einer festen Anmeldung fallen für die Kundschaft folgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises an:

  • bis 91 Tage vor Reisebeginn 20%
  • 90 bis 60 Tage vor Reisebeginn 50%
  • ab dem 59. Tag vor Reisebeginn 100%
  • + Bearbeitungsgebühr gemäss Punkt 8.11.

8.19  Pauschalreisen mit Linienflügen

Linienflugtickets müssen je nach Airline und Tarifart sofort nach Buchung ausgestellt werden und unterliegen teilweise sehr strengen Annullierungs-/Änderungsbedingungen, die je nach Airline und Tarifart bis zu 100% betragen können. Im Falle einer Annullation/Änderung werden die effektiven Kosten der Kundschaft weiterbelastet.

8.20  Gruppenreisen

Bei Annullation einer festen Anmeldung für eine Gruppenreise bezahlt die Kundschaft nebst einer Bearbeitungsgebühr von CHF 250.– pro Person, auch die Kosten in Prozenten des Arrangementpreises gemäss der Ausschreibung und schriftlichen Bestätigung.

8.21  Abbruch der Reise

Falls eine Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abgebrochen wird, entfällt die Rückerstattung der Kosten für unbenutzte Leistungen. Die SCUBA VIVA GmbH empfiehlt daher den Abschluss der Elvia Kombinationsversicherung, die für die entstehenden Kosten aufkommt, wenn die Reise aus einem dringenden Grund (z. B. eigene Erkrankung oder Unfall) vorzeitig abgebrochen werden muss.

8.22  Nicht eingelöste Zusatzleistungen

Angefangene Zusatzleistungen wie z. B. Tauchpakete werden nicht zurückerstattet. Nicht eingelöste Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Bearbeitungsgebühren zurückerstattet, sofern der ungebrauchte Voucher zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des Leistungsträgers an uns retourniert wird und uns die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden!

 

 

9. Umtausch

Allgemein

 

9.1  Umtauschrecht

Bei der SCUBA VIVA GmbH bezogene Produkte können unter den nachfolgend aufgelisteten Voraussetzungen per Post an SCUBA VIVA GmbH, Wartstr. 295, 8408 Winterthur oder in einer der Shop-Filialen Zürich & Winterthur gegen ein preislich äquivalentes Produkt (auch Gutschein möglich) umgetauscht werden. Werden die genannten Voraussetzungen nicht eingehalten, so kann der Warenumtausch verweigert werden.

9.2  Umtauschablauf

Bei Rücksendungen Zwecks Umtausch von OnlineShop-Artikeln muss die Kundschaft zwingend

  • das Formular “Rücksendeschein” ausfüllen, inkl. gewünschte Neubestellung und dem Paket beifügen und
  • in jedem Fall folgende Anschrift verwenden: SCUBA VIVA GmbH, Wartstr. 295, 8408 Winterthur.

9.3  Umtauschfrist

Die Umtauschfrist von bei der SCUBA VIVA GmbH erworbenen Artikeln beträgt 14 Kalendertage und gilt ab Versand- bzw. Abholdatum. Für den Umtausch ist das Datum des Poststempels oder der persönlichen Rückgabe massgebend.

9.4  Kein Umtauschrecht

In folgenden Fällen entfällt ein Umtausch:

  • Auf reduzierte Artikel (Sales, Outlet, Sonderangebote und Liquidationen) und Occasionsartikel
  • Auf Kundenbestellungen beim Lieferanten (Verfügbar bei Nachbestellung)
  • Bei Gutscheinen und Badekleidern (hygienische Gründe)
  • Bei beschädigten Artikeln (mit Ausnahme von Transportschäden)
  • Wenn die Originalverpackung inkl. Etikette nicht vorhanden oder beschädigt ist
  • Wenn Zubehör fehlt
  • Wenn die Artikel Gebrauchsspuren aufweisen

9.5  Rücksendekosten

Die Portokosten für die Rücksendung von Artikeln gehen generell zulasten des Absenders. Rücksendungen müssen ausreichend frankiert sein. Bei ungenügender Frankierung und/oder bei zusätzlichen Nachgebühren werden wir diese Aufwände von der geleisteten Zahlung in Abzug bringen bzw. verrechnen.

In folgenden Fällen werden die Rücksendekosten von der SCUBA VIVA GmbH übernommen:

  • Bei Erhalt eines anderen Artikels als bestellt
  • Bei falschen Angaben im OnlineShop
  • Bei Erhalt eines nicht bestellten Artikels
  • Bei Erhalt eines unvollständigen Produkts

9.6  Rückerstattung

Macht die Kundschaft von ihrem Umtauschrecht Gebrauch, gilt folgende Regelung:

  • Ist der Preis des neu bestellten Artikels höher, wird die Differenz der Kundschaft mittels Faktura in Rechnung gestellt.
  • Ist der Preis des neu bestellten Artikels niedriger, wird die Differenz der Kundschaft mittels Gutschrift auf deren Kreditkarten-, PostCard- oder PayPal-Konto rückvergütet.
  • Die Portokosten für den Versand der neu bestellten Artikel gehen zu Lasten der Kundschaft.

 

10. Programmänderung / Nichtdurchführung /
Abbruch durch die SCUBA VIVA GmbH

Events

 

10.1  Minimalbeteiligungen

Die von der SCUBA VIVA GmbH angebotenen Events basieren auf einer Mindestmenge an Teilnehmern, die unterschiedlich sein kann. Wird die für den gebuchten Event massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist die SCUBA VIVA GmbH berechtigt, diesen kurzfristig zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns, der Kundschaft ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder wird auf das Ersatzprogramm verzichtet, so erstatten wir alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

10.2  Unvorhergesehene Umstände

Die SCUBA VIVA GmbH behält sich auch im allseitigen Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmitteltyp, Fluggesellschaften, Ausflüge, Daten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern.

In seltenen Fällen ist die SCUBA VIVA GmbH auch gezwungen, einen Event aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zur Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen wie z. B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören auch verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Pandemien usw. Die SCUBA VIVA GmbH ist in solchen Fällen jedoch bemüht, die Kundschaft so rasch wie möglich zu informieren und eine Ersatzlösung anzubieten.

Kann eine vereinbarte Leistung während der Reise nicht oder nur verändert resp. teilweise erbracht werden, so sind wir um eine Ersatzlösung bemüht. Für eine nicht erbrachte Leistung, welche einen objektiven Minderwert zur ursprünglichen Vereinbarung bedeutet, gewähren wir wenn möglich eine Rückvergütung.

Für Programmänderungen, welche auf Verspätungen von Transportmitteln zurückzuführen sind, übernimmt die SCUBA VIVA GmbH keinerlei Haftung.

Die SCUBA VIVA GmbH behält sich vor, unvermeidbare Mehrkosten, von denen wir beim Abschluss des Vertrages keine Kenntnisse hatten, der Kundschaft weiter zu belasten.

Reisen

 

10.3  Minimalbeteiligungen

Die von der SCUBA VIVA GmbH angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestmenge an Teilnehmern, die unterschiedlich sein kann. Wird die für die gebuchte Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist die SCUBA VIVA GmbH berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns, der Kundschaft ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder wird auf das Ersatzprogramm verzichtet, so erstatten wir alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

10.4  Unvorhergesehene Umstände

Die SCUBA VIVA GmbH behält sich auch im allseitigen Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmitteltyp, Fluggesellschaften, Ausflüge, Daten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern.

In seltenen Fällen ist die SCUBA VIVA GmbH auch gezwungen, eine Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zur Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen wie z. B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören auch verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Pandemien usw. Die SCUBA VIVA GmbH ist in solchen Fällen jedoch bemüht, die Kundschaft so rasch wie möglich zu informieren und eine Ersatzlösung anzubieten.

Kann eine vereinbarte Leistung während der Reise nicht oder nur verändert resp. teilweise erbracht werden, so sind wir um eine Ersatzlösung bemüht. Für eine nicht erbrachte Leistung, welche einen objektiven Minderwert zur ursprünglichen Vereinbarung bedeutet, gewähren wir wenn möglich eine Rückvergütung.

Für Programmänderungen, welche auf Verspätungen von Transportmitteln zurückzuführen sind, übernimmt die SCUBA VIVA GmbH keinerlei Haftung.

Die SCUBA VIVA GmbH behält sich vor, unvermeidbare Mehrkosten, von denen wir beim Abschluss des Reisevertrages keine Kenntnisse hatten, der Kundschaft weiter zu belasten.

 

Tauchkurse

 

10.5  Kursabsage / Kursverschiebung

Wird der Kurs ohne Vorschlag für ein Verschiebungsdatum von der SCUBA VIVA GmbH abgesagt, wird der gesamte Kurspreis vollständig zurückerstattet.

Die SCUBA VIVA GmbH behält sich die Verschiebung eines Kurses aufgrund unvorhergesehener Umstände ausdrücklich vor. Etwaige Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 

 

11. Varia

Reisen

11.1  Reisedokumente

Für die notwendigen Reisedokumente ist die Kundschaft selbst verantwortlich. Die Information betr. Pass- und Visumserfordernisse, allfällige gesundheitspolizeiliche Formalitäten und eventuelle Impfungen erfolgt durch die SCUBA VIVA GmbH. Für die meisten angebotenen Reiseziele sind keine Impfungen vorgeschrieben. Schweizer Bürger benötigen für die meisten von uns ausgeschriebenen Reisen kein Visum; Ausnahmen sind in den einzelnen Katalogen oder Preislisten speziell erwähnt. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.

Die SCUBA VIVA GmbH übernimmt keinerlei Haftung für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visas. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist  allein die Kundschaft verantwortlich.

11.2  Tauchdokumente

Jeder Taucher muss im Besitz eines gültigen Freiwassertauchbrevets (mitnehmen) sein und ein Logbuch (mitnehmen) führen. Er muss vor Antritt der Reise gesund und tauchtauglich sein. Das ärztliche Attest (mitnehmen) darf nicht älter als 2 Jahre alt sein. Die Formulare betreffend Haftungsbefreiung und Tiefenlimit bei Gruppenreisen müssen vor Abreise vom Reiseteilnehmer ausgefüllt und unterzeichnet werden. Bei Individual-Tauchreisen gelten diesbezüglichen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Der Zustand und die Vollständigkeit der persönlichen Tauchausrüstung inkl. Reparaturset muss vor Reisebeginn sorgfältig und fachmännisch überprüft werden.

11.3  Flug-Rückbestätigung

Falls im Reiseprogramm nichts anderes erwähnt, ist die Kundschaft verpflichtet, 48 Stunden vor dem Rückflug bei der in den Reiseunterlagen aufgeführten Stelle die Rückflugzeiten rückzubestätigen.

11.4  «no – show»

Wenn die Kundschaft zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheint (no-show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden. Wird der Rückflug/Anschlussflug verpasst, so muss die Kundschaft auf eigene Kosten einen anderen Rückflug/Anschlussflug buchen. Dies gilt insbesondere bei Flugplanänderungen.

11.5  E-Ticket

Ein sorgloses Reisen bietet das elektronische Flugticket, das sogenannte E-Ticket. Das Flugbillett wird im Reservationssystem und Check-in Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Reisende weist sich lediglich mit Reisepass oder Identitätskarte beim Check-in aus.

11.6  Beanstandungen

Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Katalogbeschreibung oder sind sie anderweitig erheblich mangelhaft, so muss die Kundschaft unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Dienstleistungsunternehmen, welches diese Leistung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen. Dies ist eine zwingend notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung der Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen.

Führt die Intervention zu keiner Lösung, ist die Kundschaft verpflichtet, von der Reiseleitung bzw. der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche die Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Die Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche müssen spätestens vier Wochen nach der vereinbarten Beendigung der Reise bei der SCUBA VIVA GmbH schriftlich geltend gemacht werden. Falls diese Bedingungen nicht einhalten werden, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

11.7  Versicherung

Die Kombinationsversicherung Annullierungskosten/Assistance der Elvia ist obligatorisch. Die versicherten Risiken und Leistungen dieser kombinierten Versicherung findet sich in unseren Preislisten unter der Rubrik «Reiseversicherungen» bzw. der Police, welche den Reisedokumenten beiliegt. Die SCUBA VIVA GmbH möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass deren jeweilige Bearbeitungsgebühr sowie die Versicherungsprämie durch den obligatorischen Versicherungsschutz nicht gedeckt sind. Diese Kosten sind in jedem Fall von der Kundschaft zu bezahlen.

 

 

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

 

Für sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte von Winterthur / ZH zuständig und ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

 

Stand: August 2022